Allgemeine Geschäftsbedingungen - Lieblingsköter Hundetraining
§ 1 Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Alle Leistungen und Angebote von Anna-Katharina Michele, Dorfstraße 23, 44577 Castrop-Rauxel - (nachfolgend Veranstalterin genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der auf der Internetseite www.lieblingskoeter-hundetraining.de wiedergegebenen Leistungsbeschreibungen und Preise. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die Veranstalterin mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend Teilnehmer) über die von ihr angebotenen Beratungs- und Ausbildungsleistungen schließt.
(2) Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, welche die Veranstalterin mit den Teilnehmern über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Teilnehmer, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(3) Geschäftsbedingungen des Teilnehmers finden keine Anwendung, auch wenn die Veranstalterin ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Veranstalterin auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Teilnehmers enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Vertragsgegenstand
Das Angebot umfasst Beratungen und Veranstaltungen in Form von Einzel- und Gruppentrainings sowie Welpentrainings und Hausbesuche. Es werden sowohl theoretische als auch praktische Unterweisungen des Teilnehmers als Hundehalter in die Verhaltensweisen der Hunde gegeben. Es werden ferner Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung, Erziehung vermittelt. Einzelheiten sind auf www.lieblingskoeter-hundetraining.de abrufbar.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags
(1) Alle Angebote des Veranstalters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Der Teilnehmer ruft die Veranstalterin an oder sendet eine Anfrage per E-Mail oder über das Kontaktformular. Diese Anfrage ist unverbindlich.
(2) Die Veranstalterin sendet daraufhin eine E-Mail mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibung und den Kosten. Der Teilnehmer bestätigt die Anmeldung per E-Mail. Diese Anmeldung des Teilnehmers ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
(3) Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und die Annahme durch die Veranstalterin innerhalb von 5 Tagen nach Zugang der Anmeldungen per E-Mail erklärt. Innerhalb dieser Frist ist die Veranstalterin frei über die Annahme zu entscheiden und somit den Vertrag mit dem Teilnehmer zu schließen. Nach Ablauf der Frist gilt die Annahme als verweigert.
(4) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Veranstalters vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per E-Mail.
§ 4 Kundeninformation: Speicherung Ihrer Auftragsdaten
Ihre Beauftragung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Kurses, Preis etc.) wird von uns gespeichert. Sie haben über unsere Internetseite jedoch keinen Zugriff auf Ihre vergangenen Bestellungen. Die AGB schicken wir Ihnen per E-Mail zu, Sie können die AGB aber auch jederzeit über unsere Webseite aufrufen. Wenn Sie die Leistungsbeschreibung auf unserer Internetseite für eigene Zwecke sichern möchten, können Sie zum Zeitpunkt der Bestellung z.B. einen Screenshot anfertigen oder alternativ die ganze Seite ausdrucken.
§ 5 Durchführung der Beratungen und des Trainings
(1) Für den Inhalt der Beratungen und der Trainings ist die Veranstalterin verantwortlich. Stellt die Veranstalterin während der Ausbildung fest, dass die Teilnehmer die nach der Kursbeschreibung erforderlichen Vorkenntnisse bzw. Voraussetzungen nicht mitbringen, so kann er entsprechende Änderungen des Kursablaufs vornehmen, sofern hierdurch das Ausbildungsziel nicht verfehlt wird. Dem Veranstalter steht in diesem Rahmen ein entsprechender pädagogischer Ermessensspielraum zu.
(2) Die Ausbildung findet an dem in der Leistungsbeschreibung genannten Ort statt. Evtl. erforderliche Änderungen des Ausbildungsortes werden dem Teilnehmer frühzeitig mitgeteilt. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf eine ortsgebundene Ausbildung. Das Training findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt.
(3) Die Veranstalterin behält sich vor, die Unterrichtsanforderungen den körperlichen Voraussetzungen und dem Alter der Tiere anzupassen sowie die Örtlichkeiten für das Gruppentraining und das Einzeltraining individuell zu bestimmen.
(4) Der Teilnehmer hat die Kosten der Anreise, Verpflegung und sonstigen nicht in der Kursbeschreibung enthaltenen Leistungen selbst zu zahlen.
(5) Die Veranstalterin garantiert keinen Ausbildungserfolg. Er wird jedoch nach besten Kräften und Wissen gemeinsam mit den Teilnehmern einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung anstreben.
(6) Die Veranstalterin informiert den Teilnehmer vor und während der Ausbildung über alle Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung der Ausbildung erforderlich sind.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Teilnehmers/ Störungen durch den Teilnehmer/ Kündigung durch den Veranstalter
(1) Der Teilnehmer hat die vom Veranstalter gemachten und sachlich nachvollziehbaren Hinweise zu beachten. Er ist verpflichtet an der ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltungen mitzuwirken und somit zum Ausbildungserfolg beizutragen. Störungen des Ausbildungsablaufs und Gefährdungen anderer Teilnehmer sind zu unterlassen.
(2) Wer als Teilnehmer nachhaltig gegen seine Pflichten vorsätzlich oder fahrlässig verstößt und damit die Abhaltung eines ordnungsgemäßen Kursunterrichts gefährdet, kann von der Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen werden. In diesem Fall steht dem Veranstalter ein Recht zur fristlosen Kündigung zu. Auch bleibt der Anspruch des Veranstalters auf die vollständige Vergütung bestehen.
§ 7 Pflichten des Teilnehmers
(1) Die Hunde sollten nach Möglichkeit ausreichend entwurmt und
zudem die vorgeschriebenen Impfungen erhalten haben. Der Impfpass, bzw. Heimtierausweis und
gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung muss auf Verlangen vorgezeigt werden.
(2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Eigenschaften des Hundes in jeder Hinsicht offen darzulegen und alle Problemsituationen genauestens zu schildern.
§ 8 Hindernisse bei der Leistungserbringung
(1) Sofern die in der Kursbeschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht bis zu Beginn des Kurses erreicht wird, behält sich die Veranstalterin ausdrücklich vor, den Kurs zu verschieben bzw. nicht stattfinden zu lassen. Hierüber wird der Teilnehmer unverzüglich informiert. Er kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten und die bereits geleistete Vergütung zurückverlangen.
(2) Kann durch höhere Gewalt, Krankheit, Unfall oder einem sonstigen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Grund die Ausbildung nicht zu dem vereinbarten Termin stattfinden, ist die Veranstalterin verpflichtet, alsbald möglich einen Ersatztermin bzw. einen anderen Trainer zu benennen.
(2) Hindernisse bei der Leistungserbringung, die ihre Ursache bei den Teilnehmern haben, lassen den Vergütungsanspruch des Veranstalters unberührt.
§ 9 Absagen, Vergütung bei Nichtteilnahme
(1) Sagt der Teilnehmer aus irgendwelchen Gründen die Teilnahme an der Veranstaltung ab, wird die Vergütung wie folgt fällig bzw. berechnet:
bis vierzehn Tage vor Beginn der Veranstaltung: keine Gebühren
bis einen Tag vor Beginn der Veranstaltung: 75 % der vereinbarten Vergütung fällig
danach werden 100 % der vereinbarten Vergütung fällig
Anmerkung: siehe §2 Definition Veranstaltung (1 geschlossener Gruppenkurs = 1 Veranstaltung, 1 Seminarwochenende = 1 Veranstaltung, 1 Einzeltraining/1 Beratung = 1 Veranstaltung)
(2) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter.
(3) Dem Teilnehmer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung/ Vergütung sei überhaupt nicht entstanden oder der eingetretene Schaden sei niedriger als die festgesetzte Pauschale.
§ 10 Vergütung
(1) Es gelten die jeweils aktuellen Preise, die unter www.liebelingskoeter-hundetraining.deabgerufen werden können.
(2) Die Vergütung wird bei Einzeltraining und Socialwalks in bar nach der jeweiligen Trainingseinheit gezahlt. Kurse und Workshops werden entsprechend der Rechnung per Überweisung vor Beginn der Veranstaltung gezahlt.
(3) Die Teilnehmer erhalten eine Rechnung ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer. Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
§ 11 Haftung
(1) Die Haftung der Veranstalterin auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 11 eingeschränkt.
(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen, vom Veranstalter zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen, haftet die Veranstalterin unbeschränkt. Die Veranstalterin haftet weiterhin im Rahmen abgegebener Garantien sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
(3) Soweit der Veranstalterin kein Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist, ist die Haftung jedoch beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrages zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gerechnet werden muss. Die Haftung für die aus diesem Vertrag resultierenden Schäden und Aufwendungen bei leichter Fahrlässigkeit ist über die Regelung in vorstehendem Satz hinaus begrenzt auf einen Betrag in Höhe des vierfachen Betrags der vereinbarten Vergütung.
§ 12 Urheberrechtlicher Schutz der Kursunterlagen, Bildrechte
(1) Die dem Teilnehmer zur Verfügung gestellten Kursmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Die Kursmaterialien sind ausschließlich zur persönlichen Verwendung im Rahmen der Ausbildung bestimmt. Jegliche Vervielfältigung, Nachdruck oder Übersetzung und Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung durch den Veranstalter, auch von Teilen der Unterlagen, sind nicht gestattet und werden zivil- bzw. strafrechtlich verfolgt.
(2) Die Veranstalterin ist berechtigt Fotoaufnahmen sowie Videoaufnahmen der Veranstaltungen selbst als auch während der Vorbereitung anzufertigen und diese zum Zwecke der Dokumentation sowie der Eigenwerbung und zu Referenzwecken zu verwenden und zu veröffentlichen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Die Veranstalterin ist berechtigt, einzelne Rechte aus dieser Vereinbarung an Dritte abzutreten. Er ist hinsichtlich seiner Pflichten aus dem Vertrag berechtigt, Dritte als Erfüllungsgehilfen zu beauftragen.
(2) Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht für Inlandsgeschäfte anzuwenden.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag ist der Sitz der Veranstalterin, sofern der Teilnehmer Kaufmann ist. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände nach deutschem Recht bleiben unberührt.
(4) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
§ 14 Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach VSBG
An einem Streitbeilegungsverfahren nach dem VSBG vor einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil.
AGB Dogwalking
Allgemeines und Vertrag
Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und Lieblingsköter Hundetraining Anna Michele, Dorfstraße 23, 44577 Castrop-Rauxel (im Folgenden auch Betreuer genannt) – gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Mit der Abgabe des Vertrages bietet der Kunde Lieblingsköter Hundetraining den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme von Lieblingsköter Hundetraining zustande und bedarf keiner bestimmten Form. Der Vertrag wird in Form eines Monatspakets abgeschlossen.
Monatspaket
ein Wechsel zwischen den Monatspaketen ist monatlich möglich und muss per Email angekündigt und bestätigt werden
einmal gekündigte Plätze können nicht kostenlos freigehalten werden
ein ausgefallener Tag kann nicht gutgeschrieben oder anderweitig eingesetzt werden
der Betreuungszeitraum umfasst 44 Wochen im Jahr
Ein Ausfall von 35 Werktagen seitens des Betreuers für Krankheit, Betriebsurlaub o.ä. ist bereits in die Monatspaketpreise eingerechnet. Diese werden möglichst frühzeitig angekündigt. Bei akuten Vorfällen kann es zu einer spontanen Absage kommen.
Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung des Betreuungsauftrages für Hunde (in Form von Dogwalking) und ist unbefristet. Die Kündigung kann von beiden Parteien formlos und ohne Angaben von Gründen schriftlich (Email) mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende erfolgen.
Im Schadensfall oder zur Gefahrenabwehr steht es dem Betreuer frei, den Hund mit sofortiger Wirkung nicht mehr zu betreuen. Die bezahlten Beiträge sind in diesem Fall anteilig zurück zu zahlen.
Gegenstand dieses Vertrages ist die art- und verhaltensgerechte Betreuung des o.g. Hundes durch Lieblingsköter Dogwalking gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung seitens des Hundehalters (§611, Absatz 1 und 2 BGB).
Die Betreuung umfasst das Spazierengehen mit dem Hund in der Gruppe im zeitlichen Umfang von zwei Stunden.
Die Betreuung beinhaltet das Holen und Bringen des Hundes durch den Betreuer an dem vereinbarten Ort innerhalb des vereinbarten Zeitraums.
Das Dogwalking findet von montags bis donnerstags, ausgenommen gesetzliche Feiertage, statt.
Es obliegt dem Betreuer, den Spaziergang kurzfristig abzusagen oder vorzeitig zu beenden, wenn beispielsweise Witterungsbedingungen, Wetterphänomene oder die Gesundheit vom Betreuer und/oder der Hunde gefährdet ist. Es erfolgt keine Erstattung des Entgeltes.
Haftung
Bei den Hol- und Bringfahrten und während des Spazierganges bleibt der Hundehalter Eigentümer/Besitzer im Sinne des §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
Der Hundehalter versichert, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist, sowie alle notwendigen Schutzimpfungen (Grundimmunisierung) erhalten hat. Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall sind für die Dauer der Krankheit von der Betreuung ausgeschlossen. Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit oder Parasiten mit, trägt der Auftraggeber die dadurch entstehenden Kosten (insbesondere für Desinfektion und Mitbehandlung).
Die Betreuung findet im Freiland in einer Gruppe statt. Hierbei dürfen die Hunde nach Ermessen des Betreuers abgeleint laufen. Der Halter des Hundes erklärt sich mit dieser Form der Haltung einverstanden, sofern nicht im Einzelfall eine andere Absprache getroffen wurde.
Der Betreuer übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die beim Spielen, Toben und Spazierengehen im Freilauf nicht auszuschließen sind, wie auch Verletzungen aus Auseinandersetzungen mit anderen Tieren (Haustiere/Wildtiere).
Der Betreuer beaufsichtigt den Hund nach bestem Wissen und Gewissen. Sollte ein Hund dennoch entweichen, wird für daraus resultierende Sach- oder Personenschäden sowie gesundheitliche Folgen für den Hund (im schlimmsten Falle das Versterben) keine Haftung übernommen.
Der Betreuer haftet nicht für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen des Tierhalters, die während der Zeit der Betreuung mitgegeben werden (Halsband, Leinen, etc.).
Der Betreuer haftet nicht für Schäden/Beschmutzungen in der Wohnung des Tierhalters, die vom eigenen Hund verursacht wurden.
Läufige Hündinnen sind von der Betreuung ausgeschlossen.
Der Betreuer behält sich vor, Sachschäden, die durch den Hund in der Betreuungszeit und während des Transportes im Auto entstanden sind, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Schäden in voller Höhe zu erstatten.
Verpflichtungen
Der Hundebesitzer verpflichtet sich, im Besitz einer ausreichenden Haftpflichtversicherung zu sein.
Der Hundebesitzer verpflichtet sich, den Hund ordnungsgemäß steuerlich angemeldet, den Hund mit einem Chip versehen und registriert zu haben.
Sollte ein Hund trotz sorgfältiger Betreuung entweichen, verpflichtet sich der Betreuer, den Hundebesitzer und alle zu informierenden Stellen unverzüglich zu benachrichtigen.
Besteht die Notwendigkeit eines sofortigen Tierarztbesuches, im Notfall auch ohne den Eigentümer vorher davon in Kenntnis gesetzt haben zu können, so verpflichtet sich der Hundebesitzer, alle entstehenden Kosten der Behandlung zu übernehmen. Die Tierarztwahl obliegt dem Betreuer.
Der Hundebesitzer verpflichtet sich, den Betreuer über alle den Hund betreffenden und sich verändernden Besonderheiten, wie Verhaltensauffälligkeiten, Sozialverhalten, Krankheiten, Allergien, Parasitenbefall und Läufigkeit zu informieren; ebenso über alle Auflagen durch Behörden.
Für Schäden, die durch das Umgehen der Auskunftspflicht entstehen, haftet der Hundebesitzer.
Bei Übergabe eines Haustürschlüssels verpflichtet sich der Betreuer, diesen nicht an Dritte weiterzugeben und keine dritten Personen mit in die Privaträume zu nehmen.
Im Falle eines Betreuungsausfalls durch bspw. Krankheit oder einem defekten Fahrzeug, ist der Betreuer verpflichtet, den Hundehalter umgehend zu informieren. Ein generelles Recht auf Vertretung gibt es nicht. Seitens des Betreuers besteht keine Haftung für etwaige entstehende Schäden oder etwaige Aufwendungen des Auftraggebers. Das bereits bezahlte Betreuungsentgelt wird bei ausfallender Betreuung gutgeschrieben.
Absage
Absagen seitens des Hundehalters haben schriftlich oder telefonisch mindestens 24 Stunden vor Beginn der Betreuung zu erfolgen und bedürfen einer Bestätigung seitens des Betreuers.
Zahlungsmodalitäten
Die Kosten der Betreuung richten sich nach der aktuell gültigen Preisliste.
Die vereinbarte Vergütung ist jeweils im Voraus spätestens zum zweiten des Monats fällig und auf das angegebene Konto zu überweisen.
Individuelle Sonderleistungen und Wünsche werden nach Aufwand berechnet.
Für Überweisungen ist folgende Bankverbindung zu
nutzen:
Empfänger: Anna-Katharina
Michele
IBAN: DE84 5001 0517 5428 4820 45
Datenschutz
Der Hundehalter erklärt sich mit den aktuell gültigen Datenschutzverordnung einverstanden.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam und undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.